Laut Wertgutachten handelt es sich um ein Wohnungseigentumsrecht (Eigentumswohnung Nr. 9 des Aufteilungsplans mit Kellerraum) im DG links eines zweiseitig angebauten Wohn- und Geschäftshauses (8 WE, 2 TE), Ursprungsbaujahr (gem. Bauakte) 1958 / (fiktives) Baujahr 1965, 68 m² Wfl., nach letztem Kenntnisstand ungenutzt/unvermietet. Eine Innenbesichtigung wurde dem Sachverständigen nicht ermöglicht. Die Einsichtnahme des Gutachtens nebst allen Anlagen wird angeraten.