Lt. Gutachten – ohne Innenbesichtigung-: Freistehendes Einfamilienwohnhaus mit Doppelgaragenanlage, bestehend aus Keller-, Erd- und Dachgeschoss; Baujahr lt. Bauakte: ca. 1991; leichte Fassadenschäden an der Doppelgaragenfassade; es existiert eine Abstandflächenbaulast zugunsten des Nachbargrundstücks, welche in das Baulastenverzeichnis der Stadt Hagen eingetragen ist; dies wurde wertmindernd berücksichtigt. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus, nicht um eine Eigentumswohnung.