Laut Wertgutachten: Eigentumswohnung- vermutlich vermietet – im Dachgeschoss mit Garage in einem zweigeschossigen Mehrfamilienwohnhaus im Hagener Stadtteil Vorhalle mit ca. 104 m² (4 Zimmer, Küche, Diele, Bad, Flur Keller, Abstellraum) Bj. ca. 1897. Eine Innenbesichtigung war dem mit der Erstellung des Gutachtens beauftragten Sachverständigen nicht möglich. Es besteht eine Baulast (Abstandsflächenbaulast), die von einem Ersteher zu übernehmen ist. Bei dem betreibenden Gläubiger handelt es sich um eine Behörde. Ein Ansprechpartner ist daher nicht zu benennen, da dieser weder weitere Auskünfte erteilen, Verkaufsgespräche führen, noch eine Besichtigung vermitteln kann.