Laut Gutachten: Mehrfamilienwohnhaus als Doppelhaushälfte, 3-geschossig, unterkellert, mit nicht ausgebautem Dach, 2 Garagen und 2 Einstellplätze; insgesamt 5 Wohneinheiten; die Wohneinheit im Erdgeschoss ist teilbar; Wohn- und Nutzfläche lt. Bauakte: 401,63 m²; Urbaujahr 1966, teilw. Umbau/Erweiterung nach 2021; es bestehen Baumängel/-schäden; Restfertigstellungsbedarf in der Wohnung im Erdgeschoss; dort veränderte Ausführung ohne Baugenehmigung. Bei dem betreibenden Gläubiger handelt es sich um eine Behörde. Ein Ansprechpartner ist daher nicht zu benennen, da dieser weder weitere Auskünfte erteilen, Verkaufsgespräche führen, noch eine Besichtigung vermitteln kann.