Laut Wertgutachten: D. gesamten Grundstücke sind unbebaut und werden nicht wesentlich bzw. vermutlich als Waldgarten mit 2 Gartenhütten genutzt. Stellenweise dienen sie als Lagerfläche für Baumaterialien. Aufgrund der Lage und des gültigen Planungsrechtes kann das Bewertungsgrundstück, hier insbesondere das Flurstück 126, auch bebaut werden. Veröffentlichung von Kontaktdaten nicht gewünscht.