Das Sondereigentum besteht an der Wohnung im DG links und an dem Dachstudio nebst Kellerraum sowie der Garage. Es handelt sich um ein zweigeschossiges unterkellerten Mehrfamillienhause. Die Wohnfläche beträgt 80,53 m². BJ ca. 1996. Die Hinweise im Gutachten zum ehemaliges Steinkohlelängenfeld sind zu beachten. Teileigentum an der Garage Nr. 5.