mit einem Ein-/Zweifamilienwohnhaus bebautes Grundstück; Baujahr: ca. 1970 (geschätzt); Wohnfläche ca. 130 m²; Gebäude und Gelände machten von außen einen normalen, durchschnittlichen Eindruck; das Objekt konnte von der Sachverständigen nur von außen begutachtet werden - entsprechender Risikoabschlag bereits im Verkehrswert berücksichtigt;