Grundstück in Ortsrandlage mit stark renovierungsbedürftiger Scheune mit Stall und Pferdekoppel; unregelmäßige Grundstücksform, eine Teilfläche von ca. 1.620,00 m² ist laut Gutachten als Bauland nutzbar, Restfläche liegt außerhalb des Bebauungsplanes;