lfd. Nr. 1: sonstige Fläche - geschütztes Biotop gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG- fließendes Gewässer mit Baumgruppen im Uferbereich; mit Baumgruppen, Sträuchern und Gehölzen bewachsen; nicht bewirtschaftet; lt. Flächennutzungsplan als Wald und Flächen für Landwirtschaft und Grünlandnutzung dargestellt; Erschließung über fremde Nachbargrundstücke ohne privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Vereinbarung; an östlicher Grundstücksgrenze verlaufende Weg ist nicht gewidmet; lfd. Nr. 2 landwirtschaftliche Fläche; mit Baumgruppen, Sträuchern und Gehölzen bewachsen; nicht bewirtschaftet; lt. Flächennutzungsplan als Wald und Flächen für Landwirtschaft und Grünlandnutzung dargestellt; Erschließung über fremde Nachbargrundstücke ohne privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Vereinbarung; an östlicher Grundstücksgrenze verlaufende Weg ist nicht gewidmet