Grundstück bebaut mit eingeschossiger Doppelhaushälfte; Bj. ca. 1900; nicht unterkellert; kein ausgebautes DG; innen und außen nicht beräumt (Sperrmüll, Hausrat, Baumaterial); Grenzbebauung; Unterhaltungsstau und Feuchtigkeitsschäden; Giebelwand Einsturzgefahr; eingestürzte Scheune auf Außenanlage