Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um ein unbebautes Baugrundstück, das zum Stichtag als Gartenland genutzt wird. In Vorbereitung einer Bebauung des Grundstücks sind aufgrund der noch vorhandenen Auf- und Einbauten auf dem Grundstück Abbruch-/Rückbaumaßnahmen erforderlich; ggf. ist eine Genehmigung für die Maßnahmen einzuholen