Die zusammenhängend betrachteten Grundstücke sind als Bauland eingestuft und weisen eine Gesamtfläche von 682 m² auf. Gemäß der vorliegenden Unterlagen war das Bewertungsobjekt ehemals mit einem Wohngebäude sowie Nebengebäuden bebaut. Die oberirdischen baulichen Anlagen wurden abgerissen. Hinweis: Nach Inaugenscheinnahme (kein Grundstückszutritt) ist davon auszugehen, dass auf dem Bewertungsobjekt bereichsweise eine unterirdische Bebauung vorhanden ist.