Laut Wertgutachten handelt es sich um ein Wohnungseigentumsrecht (Nr. 15 des Aufteilungsplans) im Dachgeschoss samt Spitzboden und Kellerraum im Hause Gotenstr. 22 (Wohnungseigentumsanlage bestehend aus drei aneinandergebauten Mehrfamilienhäusern Gotenstr. 18, 20 und 22 - jeweils 5 Wohneinheiten), Baujahr 1953 (gemäß Bauakte), ca. 43,25 m² Wfl.. Die Raumaufteilung bzw. der Ausbau des Dachgeschosses stimmen in der Örtlichkeit anscheinend nicht mit den im Aufteilungsplan vorhandenen Grundrissen überein. Es ist ein bauordnungsrechtliches Verfahren anhängig. Eine Innenbesichtigung der Wohnung wurde dem Sachverständigen nicht ermöglicht. Die Einsichtnahme des Gutachtens nebst allen Anlagen wird dringend angeraten!