Laut Wertgutachten handelt es sich um ein Wohnungseigentumsrecht (Eigentumswohnung Nr. 8 des Aufteilungsplanes) im 2. OG mitte eines zweiseitig angebauten, unterkellerten, dreigeschossigen Mehrfamilienwohnhauses mit ausgebautem Dachgeschoss (insgesamt 12 WE) nebst Kellerraum (Nr. 8 des Aufteilungsplanes), Ursprungsbaujahr (gemäß Bauakte) ca.1902, Wfl. 86 m², zum Wertermittlungsstichtag (= 09.12.2025) vermietet, Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf betr. Gemeinschafts- und Sondereigentum. Die Einsichtnahme des Gutachtens nebst allen Anlagen wird angeraten.