Laut Verkehrswertgutachten handelt es sich um einen Miteigentumsanteil an einem unbebauten Grundstück. Ein Gebäude ist noch nicht gebaut, die Miteigentumsanteile wurden aus den geplanten Wohnungsgrößen abgeleitet. Insgesamt sind acht Sondereigentume mit unterschiedlichen Miteigentumsanteilen und unterschiedlichen Sondernutzungsrechten begründet worden.