Im Erdgeschoss belegenes Ladenlokal mit anbindendem Flur und innenliegendem Toilettenraum ca. 65,33 m², Zwischengeschoss mit nur niedriger lichter Höhe als Lagerraum ca. 27,06 m², im Souterrain belegenen wohnraumgleich ausgebautem Raum als Büro o.ä. ca. 28,17 m², im Kellergeschoss anbindender innenliegender Teeküche als Durchgangsraum zu den Lagerräumen ca. 6,46 m² und straßenseitigen Keller-Lagerräumen als Durchgangsräume und gefangenem Raum ca. 53,90 m² = Gesamtnutzfläche als Nettonutzfläche mit 180,92 m². Die im Grundbuch in Abt. III eingetragene Grundschuld ist von einem Ersteher als Teil des geringsten Gebots in voller Höhe zu übernehmen.