Erbbaurecht an einem Reihenendhaus nebst Carport; Wohnfläche (KG, EG, OG, ausgeb. DG) ca. 139 qm; Baujahr ca. 1933 mit späteren Modernisierungen; Das Erbbaurecht ist bestellt bis Ende des Jahres 2031. Eigentümer des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks ist die Stadt Mannheim