lfd. Nr. 1 - unbebaute Erholungsfläche (die nördliche Teilfläche des Flurstücks wird als öffentliche Badestelle genutzt, i.Ü. Waldfläche) lfd. Nr. 2 - bebaut mit abrissreifen, teilweise eingestürzten Gebäuden eines ehemaligen Betriebsferienobjektes und Nebengebäuden sowie einem verpachteten als Ferienhaus genutzten Gebäude sowie Nebengebäude