Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Bebautes Grundstück (Einfamilienhaus u.a./Abbruchsubstanz) Bei dem Hauptgebäude handelt es sich um ein massives Wohnhaus einfachster Bauart, zum Teil ggf. noch aus den 1930er Jahren, mit diversen An- und Umbauten vor bzw. nach 1990. Augenscheinlich besteht keine Wertigkeit im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, es wird von Abbruch/Freilegung ausgegangen. Auf dem Wohngrundstück befinden sich zudem diverse Entsorgungssubstanz sowie untergeordnete Nebengebäude, Überdachungen u.ä., ebenfalls ohne Wertigkeit im gewöhnlichen Geschäftsverkehr. weitere Details unter www.ZVG.com