Nr. 1: Nicht bebaubares Garten Grundstück hinter dem Wohnhaus angrenzend, zusammen genutzt, mit Nr. 2: Freistehendes Einfamilienhaus (mit Umbauten Nutzung als Zweifamilienhaus möglich/Anschlüsse sind vorgesehen) mit angrenzender Doppelgarage Es müssen Grundschulden in Höhe von 230.000,00 EUR vom Ersteher übernommen werden.