a) 44,08/1.000 Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum des mit einem Mehrfamilienhaus mit Garagen bebauten Grundstücks verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im 3.OG und dem Kellerraum Nr. 15 b) 2,48/1.000 Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum des mit einem Mehrfamilienhaus mit Garagen bebauten Grundstücks verbunden mit dem Sondereigentum an der Garage Nr. 38