(ortsgerichtliche Schätzung): Das Grundstück hat eine Größe von 255 m2. Der Bodenrichtwert liegt bei 50 €/m2. Da keine Gründe für eine Abweichung vom Bodenrichtwert vorliegen, wurde dieser Wert zugrunde gelegt, sodass sich ein Schätzwert für das Grundstück von 12.750 € ergibt. Das darauf befindliche Wohnhaus ist fest verbunden mit einem Fachwerkhaus (Oberdorf 8), das zwischenzeitlich saniert wurde. Beide Häuser sind Kulturdenkmäler nach § 2 Abs 1 und sind im Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen. Der zu beurteilende Gebäudeteil oder Haus Nr. 10 ist in einem absolut desolaten Zustand. Schon die Außenanlage ist sehr ungepflegt und mit Müll überzogen. Ein Zugang zum Haus war nicht möglich, da das Schloss ausgetauscht worden war und der anwesende Sohn die Haustür nicht aufschließen konnte. Bei einem Blick durch ein beschädigtes Türfenster war festzustellen, dass der Flur mit Müll übersät war. Die in den ersten Stock führende Treppe war regelrecht eingebrochen und allem Anschein nach nicht mehr begehbar. Laut Auskunft des Sohnes ist das Haus seit mehreren Jahren nicht mehr bewohnt. Außerdem sei bei seinem letzten länger zurückliegenden Besuch die Decke des Bades runtergekommen. Ursache könnte ein größerer Schaden am Dach auf der Rückseite des Hauses sein. Dieser Teil wurde auch zum Schutz des Nachbarhauses wegen erheblichen Nässeeintrages notdürftig mit einer Plane abgedeckt.