LfdNr. 2 BV Flur 1 Flurstück 352/2 Einfamilien-Wohnanwesen in süd-westlicher Ortslage der Kernstadt Romrod. Das Gebäude wurde vermutlich in den 1940er / 1950er Jahren im Ursprung errichtet und seither erkennbar partiell baulich überarbeitet. Der genaue Umfang ist nicht erkennbar, da eine Innenbesichtigung nicht möglich gewesen ist. Es bestehen in Teilbereichen Baumängel, Bauschäden sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungs-Notwendigkeiten, wie im Gutachten beschrieben. Auch diesbezüglich ist der genaue Umfang mangels Innenbesichtigung nicht feststellbar, so dass LfdNr. 3 BV Flur 1 Flurstück 352/1 Unbebautes Grundstück weitere Informationen --> siehe jeweiliges Gutachten