Verkehrswert
130.000,00 EURO Bieter haben auf Antrag eines Berechtigten Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des festgesetzten Verkehrswertes zu erbringen. In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des § 74a oder § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt. Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter www.zvg-portal.de bzw. www.versteigerungspool.de Kontoverbindung für die Überweisung der Sicherheitsleistung: Gerichtskasse Frankfurt am Main: Landesbank Hessen-Thüringen, IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060 30, BIC: HELADEFFXXX, unter Angabe des Kassenzeichens: 022 098 706 082.