Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Grünlandfläche am Ortsrand von Sankt Heinrich im baurechtlichen Außenbereich. In der Gesamtschau ist das Grundstück als „Bauerwartungsland“ höherer Stufe i.S. von § 3 ImmoWertV zu qualifizieren. Das Gelände des Flurstücks weist ein näherungsweise ebenes Relief auf, mit geringfügigen Steigungen von bis 2 % in Richtung Südosten Das Grundstück ist verpachtet.