a) Grundstück Flst. 3394/4 zu 428 m²: Bauland im Innenbereich. Das Grundstück stellt mit dem Nachbargrundstück Flst. 3339/3 eine Einheit dar. Mit dem Bau eines Einfamilienhauses wurde begonnen, bisher jedoch lediglich eine Bodenplatte betoniert. b) Grundstück Flst. 3339/3 zu 832 m²: Zum Teil Bauland im Innenbereich, zum Teil (ca. 410 m²) Gartenland im Außenbereich. Das Grundstück stellt mit dem Nachbargrundstück Flst. 3339/4 eine Einheit dar. Auf einer Teilfläche wurde mit dem Bau eines Einfamilienhauses begonnen, bisher jedoch lediglich eine Bodenplatte betoniert. Das Grundstück ist weiter bebaut mit einem Gartenhaus / Geräteschuppen und einer nicht fertiggestellten und nicht genehmigungsfähigen Doppelgarage. Die Nutzung des Gartenhauses erfolgt zu Wohnzwecken (nicht genehmigt).