WEG-Miteigentumsanteil: Sondereigentum an allen Räumen des Hauses 1 (unterkellertes Wohnhaus, 2 Wohneinheiten; Bj. ca. 1990, Wfl. ca. 308 qm) sowie Sondernutzungsrecht an Flst. 2110 samt darauf belegenen Gebäuden (2 Gartenhäuser, massive Doppelgarage, 3 Stahlblechgaragen, 1 Holzgarage mit Carport, kleines Stallgebäude);