2-Zimmer-Wohnung mit Keller; Baujahr: 1899; Wohnfläche: ca. 41 m², Nutzfläche: ca. 10 m²; das Objekt ist in einem desolaten Zustand; es gibt Feuchtigkeitsschäden, Putzschäden an der Fassade und keine Brandschutztüren sowie richtige Wohnungstüren; die Sanitär- und Elektroinstallationen sind überaltert; eine Innenbesichtigung fand jedoch nicht statt. Für eine Zuschlagserteilung ist die Zustimmung des Verwalters erforderlich.