mit abrissreifer Baracke bebautes Grundstück an der Blüherstraße, Nähe Lingnerallee, mit Zaun eingefriedet; es besteht Anschluss an eine öffentliche Verkehrsfläche. Am 06.11.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.389 B Dresden-Altstadt I Nr. 45, Stadtquartier am Blüherpark-Mitte gefasst. Das Grundstück besitzt den Entwicklungszustand Rohbauland nach § 3 Absatz 3 ImmoWertV.