Gemäß Sachverständigengutachten handelt es sich um: unbebaute Freifläche, die als PKW-Stellplatzfläche genutzt wird; unterkellert; Bauschutt im Bereich der Deckenöffnung; Bauschutt und Schäden im Kellerbereich sowie Bauschutt und starke Schäden an der Deckenkonstruktion; Schäden im Türbereich; Sanierung der stark beschädigten Tragestruktur aus Sicht des Sachverständigen wirtschaftlich nicht möglich.