Grundstück bestehend aus Flst. 209/5: unbebaute Landwirtschaftsfläche (Grünland, verpachtet) und Flst. 209/6: freistehendes eigengenutztes Wohnhaus mit zwei nicht abgeschlossenen Wohnungen und Nebengelass (Garage und Abstellgebäude) samt sich anschließender Grünfläche. Die Flurstücke bilden ein Grundstück, grenzen jedoch nicht unmittelbar aneinander an, dazwischen befindet sich eine Teilfläche als Wegegrundstück im Eigentum der Gemeinde. Baujahr Haus ca. um 1900, Nebengelass um 1960, Wohnfläche: EG ca. 127 m², 1. OG ca. 129 m².