Wohnungseigentum entgegen des Aufteilungsplans in zwei separate Wohneinheiten getrennt: 1. Obergeschoss leerstehend (3 Zimmer, Wintergarten, 88 m² Wohnfläche, umfassende Renovierung erforderlich) und Dachgeschoss fremdgenutzt (3 Zimmer, 44 m² Wohnfläche) ; ein PKW-Stellplatz vorhanden ; Baujahr des Gebäudes: 1933/1934 ; Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf am Gemeinschaftseigentum