Objekt 1: Grundstück bebaut mit einem freistehenden Einfamilienhaus, Baujahr ca. 2008, Bodenplatte, nicht unterkellert, Außenwände Porenbeton, eingeschossig, ausgebautes Dachgeschoss, vermutlich nicht ausgebauter Spitzboden (Angaben aus Bauunterlagen). Die Bewertung erfolgte nach äußerem Anschein. Bewertung erfolgte nach äußerem Anschein |Objekt 2: Zuwegung zum Wohngrundstück Flurstück 5/3