Laut Gutachten ist das Grundstück lfd. Nr. 1 überwiegend unbebaut und hat eine Fläche von 2.185 qm. Auf dem Grundstück befindet sich ein ca. 28 Jahre altes Blockbohlenhaus, das zur Nutzung als Gartenhaus geeignet ist (Gebäudegrundfläche ca. 43 qm). Das Grundstück lfd. Nr. 2 ist unbebaut, 664 qm groß, ohne eigenen Zugang von der Straße und ohne gesicherten Wegerecht. Auf dem Grundstück liegt ein geschütztes Biotop. Dabei handelt es sich um einen Quellbereich im Quellteich, Rohrkolbenröhricht und Baumbestnand.