Unbebautes Grundstück ohne aktuelle Nutzung, Lage in "zweiter Reihe" (hinter Sieverstorstr. 39/39a). Der Bereich des Bewertungsgrundstücks wird als allgemeines Wohngebiet bestimmt. Der Entwicklungszustand des Grund und Bodens wird als Rohbauland eingestuft (Bebauungsplan Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39-51“). Auf Grund von Auffüllungen mit Abbruchmaterial ist von einem nicht geeigneten Baugrund auszugehen. Laut Gutachten begründet die ehemalige gewerbliche Nutzung als Lederwarenfabrik einen Altlastenverdacht - auch wenn keine Eintragungen im Altlastenregister bestehen. Baulastenverzeichnis ohne Eintragung. Weitere Hinweise, Exposé und Gutachten (download) unter www.zvg.com.