Zwei Grundstücke, die als wirtschaftliche Einheit genutzt werden. * lfd. Nr. 3 [Flst. 144]: unbebautes Grundstück (Gartenland) * lfd. Nr. 4 [Flst. 145]: bebautes Grundstück mit Einfamilienwohnhaus (mit Anbau, ca. 1933 erbaut, 1944 modernisiert, eingeschossig, nicht unterkellert, ausgebautes DG, ca. 174 m² Wohnfläche), Nebengebäuden (Garage, Hintergebäude) und Außenanlagen. Nähere Angaben zum Objekt finden Sie über den untenstehenden Link zur Internetseite des Amtsgerichts.