Bebaut mit einem eigengenutzten Einfamilienhaus, einseitig angebaut; ein Vollgeschoss; teilweise unterkellert, zu Wohnzwecken ausgebautes Dachgeschoss; Baujahr 1890; mit Modernisierungen im Jahre 2006 (neue Fenster im EG), Heizungsanlage im Jahre 2015 und im Jahre 2019 umfassende Modernisierung inkl. Neueindeckung und Teildämmung des Daches, Einbau Fenster DG; Erneuerung Elektroanlage, Teilerneuerung Wasser- und Abwasserleitungen, Innenausbau, Sanitäranlage. Es bestehen Mängel in Form von baujahrestypische Mauerwerksfeuchtigkeit im Kellergeschoss mit teilweise aufsteigender Feuchtigkeit bis in das Erdgeschoss; unklare Gründung und Fundamentausbildung des nicht unterkellerten Gebäudebereichs mit einhergehender erhöhter Feuchtigkeit in diesem Bereich; teilweise fehlerhafter Einbau der Elektroanlage (falsche Positionierung Taster); teilweise fehlerhafte Ausführung Trockenbau (fehlende Fugendeckstreifen). Zudem lagen folgende Bauschäden vor: teilweise defekte Fenster und Rollläden; Mauerwerksrisse am Eingangsvorbau; defekte Heizungsanlage.