Die Grundstücke grenzen aneinander und bilden örtlich und wirtschaftlich eine Einheit. Das Grundstück lfd. Nr. 4 ist bebaut mit einem um 1900 errichteten 2-geschossigen, teilweise 1-geschossigen Wohnhaus mit unausgebautem Dachgeschoss, geringfügig unterkellert, teilsaniert, Wohnfläche ca. 121 m². Daran angrenzend mit geringem Abstand befindet sich ein 1-geschossiges Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, Baubeginn ca. 2015. Dieses ist ein im Wesentlichen fertiggestellter Rohbau, durch fehlende Ausbauleistungen und nicht fertiggestellter haustechnischer Installation nicht nutzbar. Wohnfläche ca. 292 m². Auf der Südwestseite der Dachfläche ist eine Photovoltaikanlage zur eigenen Stromerzeugung montiert. Im hinteren Bereich des Grundstücks befinden sich (vermutlich nach 1990 errichtete) einfache Nebengebäude und bauliche Anlagen (Gartenhaus, Sauna, überdachter Sitz-/Grillplatz). Das Grundstück lfd. Nr. 5 ist mit einem Carport, einem Garagen-/Werkstattgebäude (Baujahr vor 1990) und weiteren einfachen baulichen Anlagen bebaut. Der restliche Teil des Grundstücks ist Grünfläche.