Laut Wertgutachten handelt es sich bei dem Grundstück laufende Nr. 1 um ein mit einem Wohnhaus mit ca. 106 m² Wohnfläche, Baujahr um 1900, im Rohbauzustand und Werkstattgebäude sowie Nebengebäude bebautes Grundstück. Bei den laufenden Nrn. 2 und 3 handelt es sich um Hinterland bzw. Gartenland, welches selbständig nicht bebaubar ist.