Laut Wertgutachten handelt es sich um eine Eigentumswohnung im 1. Obergeschoss hinten;, mit einer Wohnfläche von ca. 17 m². Sie besteht gemäß Planunterlagen aus einem Zimmer und einem Badezimmer. Im Zwischengeschoss befindet sich die Abstellkammer Nr. 4, für die ein Sondernutzungsrecht besteht. Insgesamt sind im Gebäude neun Wohnungen des Sondereigentums untergebracht. Eine Innenbesichtigung konnte nicht stattfinden, der Sachverständige hat einen Sicherheitsabschlag vorgenommen. Das Grundstück des Gemeinschaftseigentums ist straßenseitig in voller Breite bebaut mit einem voll unterkellerten, viergeschossigen Wohngebäude (Mehrfamilienhaus) mit neun Wohnungen mit ausgebautem Dachgeschoss.. Bei dem betreibenden Gläubiger handelt es sich um eine Behörde. Ein Ansprechpartner ist daher nicht zu benennen, da dieser weder weitere Auskünfte erteilen, Verkaufsgespräche führen, noch eine Besichtigung vermitteln kann.