Laut Wertgutachten ist der Grundbesitz bebaut mit mit einem zweigeschossigen, nicht unterkellerten Wohnhaus historischen Ursprungs sowie mit einem rückwärtigen, eingeschossigen Schuppenanbau. Laut dem Sachverständigen wird ein Rückbau aufgrund baulicher Defizite unterstellt. Insofern handelt es sich um ein seinerseits bezeichnetes "Abrissobjekt". Im Übrigen wird zur näheren Beschreibung auf das im Internet eingestellte und auf der Geschäftsstelle einsehbare Wertgutachten Bezug genommen.