Laut Gutachten handelt es sich um ein Erbbaurecht bebaut mit einer Einfamilierndoppelhaushälfte links nebst Anbau und Garage (rd. 32 m²), welche zum Wertermittlungsstichtag eigengenutzt wurde. Das Objekt befindet sich direkt im Randbereich der BAB 2 (Lärmbelästigung). Der Altbau ist nicht unterkellert, eingeschossige Bauweise, ausgebautes Dachgeschoss mit Satteldach. Der einegschossige Anbau ist unterkellert. Wohnflächen: Erdgeschoss rd. 78 m², Dachgeschoss rd. 56 m².