Laut Wertgutachten handelt es sich bei dem Teileigentum um einen Bestandteil einer Wohn- und Geschäftsbebauung, die teilunterkellert, in konvetioneller Massivbauweise ca. 1955 errichtet wurde. Nach erfolgter Sanierung im Jahre 1992 erfolgte auch die Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentumseinheiten. Im Übrigen wird zur näheren Beschreibung auf das im Internet eingestellte und auf der Geschäftsstelle einsehbare Wertgutachten Bezug genommen.