Laut Wertgutachten ist der Grundbesitz bebaut mit zwei Gebäudeteilen. Gebäudeteil A besteht aus einem voll unterkellerten, eingeschossigen Einfamilienhaus mit innenliegender Garage in der Kellergeschossebene, das mit voll ausgebautem Dachgeschoss, als Doppelhaushälfte, in konventioneller Massivbauweise, ca. 1958 errichtet wurde. Bauteil B besteht aus einem eingeschossigen, nicht unterkellerten Gebäude, das an der nord-östlichen Grundstücksgrenze vermutlich bereits um 1930 in konventioneller Massivbauweise errichtet wurde. Im Übrigen wird zur näheren Beschreibung auf das im Internet eingestellte und auf der Geschäftsstelle einsehbare Wertgutachten Bezug genommen.