Laut Wertgutachten handelt es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus mit angebautem Stall und Wirtschaftsgebäude (Flurstück 428). Das im Jahr 1961 erbaute Haus steht seit mehreren Jahren leer, es besteht ein Instandhaltungsstau. Die Grundstücksfläche ist im hinteren Bereich als Bauland ausgewiesen (Innenbereichssatzung). Bei den Flurstücken 517 und 618 handelt es sich um Landwirtschaftsflächen. Ansprechpartner: Rechtsanwälte Scholten, Oberem & Partner Bensdorpstraße 14, 47533 Kleve Ansprechpartner: Herr Boskamp E-Mail: newsbskd@gmx.de Telefon: 0151-51804366