Es handelt sich um ein in eingeschossiger Bauweise errichtetes, unterkellertes Lagergebäude. Das Bewertungsobjekt weist insgesamt einen derart maroden baulichen Zustand auf, dass ihm aus sachverständiger Sicht keine wirtschaftliche Restnutzungsdauer beigemessen werden kann. Bei der Wertfestsetzung konnte nur der Bodenwert des Grundstücks berücksichtigt werden. Ein Verkehrswert konnte nicht ausgewiesen werden. Ersatzweise wird der Bodenwert in Höhe von 96.000 EUR zugrundegelegt.