Laut Wertgutachten ist das Grundstück mit einem eingeschossigen, unterkellerten Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, freistehend mit Anbau und einer PKW-Gargage bebaut. Baujahr des Gebäudes 1912. Wohnfläche 87 qm. Im rückwärtigen Grundstückbereich befindet sich ein baulich eigenständig wirkendes Wohnhaus, das als separate Wohnung genutzt wird. Nach den dem Gutachter vorliegenden Informationen wurde dieser Gebäudebestand ohne baurechtliche Genehmigung der Stadt errichtet. In der Bauakte befindet sich ein Ablehnungsvermerk. Eine nachträgliche Genehmigungsfahigkeit ist somit derzeit nicht erkennbar. Für die Wertermittlung wird daher ein Rückbau dieses Gebäudeteils unterstellt. Im Verkehrswert sind bereits berücksichtigt Wertminderungen aufgrund Baumängel/ Bauschäden/notwendiger Modernisierungen/ Instandsetzungen in Höhe von 52.500,00 €.