Laut Gutachten handelt es sich um Miteigentumsanteile an einem größeren Grundstück, auf dem sich drei zusammenhängende Wohnblöcke befinden. Die Wohnanlage wurde im Zeitraum von 1972 bis 1975 erbaut. Das betroffene Objekt liegt im G-Block des Gebäudes (G3, G10a, G10b). Zum Eigentum gehört eine Doppelgarage (G3) sowie Teileigentumseinheiten (Gewerbeeinheit), bestehend aus einer Gastronomiefläche, einem Bierkeller und einer seit ca.17 Jahren stillgelegten Kegelbahn (G10a, G10b). Hinsichtlich der Gastronomiefläche besteht ein Mietverhältnis. Die monatliche Nettokaltmiete beträgt 850,00 € (8,67 €/m² Nutzfläche); die Neben-/Heizkostenvorauszahlung beträgt monatlich 250,00 € netto. Im Übrigen besteht kein weiteres Mietverhältnis. Das vorhandene Inventar ist ohne Wert. Das monatliche Hausgeld beträgt für G10a,10b zusammen 1.978,00€ und für G3 31,00€. Dem Gericht ist kein Ansprechpartner benannt worden. Ein Vorabverkauf kann durch das Gericht nicht vermittelt werden. Entsprechende Anfragen werden nicht bearbeitet.