laut Gutachten handelt es sich um ein Grundstück bebaut mit Wohneigentum (ca. 113,58 qm Wohnfläche, Baujahr ca. 1984) im Kellergeschoss, Erdgeschoss und Obergeschoss, sowie Teileigentum an einer Doppelparkgarage in einem Wohnhaus, dass als Zweifamilienhaus mit zwei Einliegerwohungen errichtet wurde. Wohneigentum Nr. 1 des Aufteilungsplanes Doppelgarage Nr. 5 des Aufteilungsplanes Größe 561 qm