Laut Wertgutachten handelt es sich um zwei Grundstücke: BV 1 (668 m² Grundstücksfläche) bebaut mit einem teilunterkellertem, eingeschossigen Einfamilienhaus (EFH, Bungalow) mit ca. 121 m² Wohnfläche, Baujahr 1972, Anbau 2023 und einer Garage; bei BV 2 handelt es sich um ein Gartengrundstück mit 60 m² Grundstücksfläche.